Nachschlagewerk für die Familie · Häusliche Pflege

Pflegewegweiser: Pflegegrad 2 zu Hause

Alle Leistungen der Pflegekasse mit Beträgen, Voraussetzungen und dem Weg zum Antrag. Dazu das Bayerische Landespflegegeld und die wichtigsten Fristen im Jahreslauf.

Pflegekasse: BARMER Pflegegrad 2 Wohnort: Fürth, Bayern Rechtsstand: September 2026
Auf einen Blick

Was bei Pflegegrad 2 zusteht

Die Beträge gelten seit 01.01.2025 und bleiben 2026 und 2027 unverändert. Die nächste reguläre Erhöhung ist für 01.01.2028 vorgesehen. Die meisten Töpfe laufen nebeneinander. Nur Pflegegeld und Pflegesachleistung teilen sich einen gemeinsamen Anspruch (siehe Kombi-Rechner).

LeistungBetrag PG 2pro JahrWie abgerufen
Pflegegeld347 € / Monat4.164 €Auszahlung aufs Konto
Pflegesachleistungbis 796 € / Monat9.552 €Pflegedienst rechnet direkt ab
Entlastungsbetrag131 € / Monat1.572 €Rechnung einreichen oder Abtretung
Verhinderungs- & Kurzzeitpflege3.539 € / Jahr3.539 €gemeinsamer Jahresbetrag
Tages- / Nachtpflegebis 721 € / Monat8.652 €Einrichtung rechnet direkt ab
Pflegehilfsmittel zum Verbrauchbis 42 € / Monat504 €Anbieter liefert, rechnet ab
Hausnotrufbis 25,50 € / Monat306 €Antrag, Anbieter rechnet ab
Digitale Pflegeanwendung (DiPA)bis 40 € + 30 € / Monat–Antrag bei der Pflegekasse
Wohnumfeldverbesserungbis 4.180 € je Maßnahme–Antrag vor Baubeginn
Beratungseinsatz, Pflegeberatung, Pflegekursekostenlos–Pflegekasse zahlt
Bayerisches Landespflegegeld500 € / Jahr500 €einmaliger Antrag beim LfP
Pflege-Pauschbetrag (für Angehörige)600 € / Jahr600 €Steuerfreibetrag, Einkommensteuererklärung
Faustregel für den AlltagPflegegeld läuft automatisch. Alles andere muss aktiv abgerufen werden, und vieles verfällt, wenn man es nicht nutzt: der Entlastungsbetrag am 30.06. des Folgejahres, der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege am 31.12., Sachleistung und Pflegehilfsmittel jeden Monat.
Jahreskalender

Fristen und wiederkehrende Termine

jeden MonatPflegehilfsmittel-Box (42 €) bestellen lassen. Entlastungsbetrag (131 €) einsetzen oder ansparen. Nicht genutzte Sachleistung verfällt am Monatsende.
bis 31.01.Auszahlung des Bayerischen Landespflegegeldes für das Vorjahr (für 2026: bis 31.01.2027).
bis 31.03.Antrag auf Landespflegegeld für das Vorjahr muss spätestens eingegangen sein (Angabe laut Ratgebern, beim Landesamt für Pflege bestätigen). Wer schon bewilligt ist, muss nichts tun.
bis 30.06.Ersten Beratungseinsatz des Jahres nach § 37 Abs. 3 abrufen (Pflicht bei reinem Pflegegeld). Angesparter Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr verfällt.
bis 31.12.Zweiter Beratungseinsatz. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) verfällt. Letzte Chance, Verhinderungspflege des Vorjahres abzurechnen.
nach BescheidWiderspruch gegen einen Bescheid der BARMER: innerhalb eines Monats nach Zugang.
Geldleistung

Pflegegeld

§ 37 SGB XI
347 €pro Monat, steuerfrei

Das Pflegegeld bekommt die pflegebedürftige Person selbst, wenn Angehörige, Freund*innen oder Nachbar*innen die Pflege zu Hause übernehmen. Wofür es ausgegeben wird, ist frei: Viele geben es als Anerkennung an die pflegende Person weiter. Die gesetzlichen Pflegekassen zahlen im Voraus am ersten Werktag des Monats.

Voraussetzungen

  • mindestens Pflegegrad 2
  • die häusliche Pflege ist sichergestellt
  • regelmäßiger Beratungseinsatz (halbjährlich)

So beantragen

  1. Wurde beim Pflegegrad-Antrag schon Pflegegeld gewählt, läuft es bereits. Sonst formlos bei der BARMER anrufen oder schreiben.
  2. Der Anspruch beginnt mit dem Tag des Antrags. Rückwirkend für Zeiten davor gibt es nichts.
  3. Halbjährlich den Beratungseinsatz buchen (siehe Beratung).

Was mit dem Pflegegeld in Sondersituationen passiert

  • Krankenhaus / Reha: wird die ersten 28 Tage weitergezahlt.
  • Kurzzeit- oder tageweise Verhinderungspflege: die Hälfte (173,50 €) für bis zu 8 Wochen im Jahr; am ersten und letzten Tag voll.
  • Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag): keine Kürzung.
  • Urlaub im Ausland: EU, EWR, Schweiz unbegrenzt; andere Länder höchstens 6 Wochen im Jahr.
  • Mit Pflegedienst kombiniert: anteilige Kürzung, siehe Kombi-Rechner.
AchtungWird der Beratungseinsatz versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld erst halbieren und im Wiederholungsfall ganz streichen.

Quelle: pflege.de: Pflegegeld

Pflegedienst

Pflegesachleistung

§ 36 SGB XI
796 €Höchstbetrag pro Monat

Ein zugelassener ambulanter Pflegedienst kommt ins Haus und rechnet direkt mit der BARMER ab. Kostet der Dienst mehr als 796 €, zahlt die Schwiegermutter die Differenz selbst. Behandlungspflege wie Spritzen, Verbände oder Medikamentengabe zahlt die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung, sie geht nicht vom Budget ab.

Was bezahlt wird

  • Körperpflege: Waschen, Duschen, An- und Auskleiden, Toilettengang
  • Hilfe beim Essen, Bewegen, Lagern
  • Betreuung: Beschäftigung, Gespräche, Tagesstruktur
  • Hauswirtschaft: Einkaufen, Kochen, Wäsche, Putzen
  • Anleitung der Angehörigen

So beantragen

  1. Pflegedienst in der Nähe auswählen (freie Wahl, Wechsel jederzeit möglich) und Kostenvoranschlag geben lassen.
  2. Bei der BARMER Sachleistung oder Kombinationsleistung beantragen, formlos oder über den Online-Pflegeantrag in „Meine BARMER“.
  3. Pflegevertrag mit dem Dienst schließen. Die Abrechnung läuft direkt; Anspruch auf eine Kopie jeder Abrechnung.
Umwandlungsanspruch: 40 % für AlltagshilfeBis zu 40 % der Sachleistung (bei PG 2 bis 318,40 € im Monat) dürfen für in Bayern anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden, etwa Haushaltshilfe oder Betreuungsgruppen. Erst wird der Entlastungsbetrag verbraucht, dann der umgewandelte Anteil. Das Pflegegeld sinkt dabei anteilig wie bei der Kombinationsleistung.

Quelle: pflege.de: Pflegesachleistungen

Kombinationsleistung · § 38 SGB XI

Kombi-Rechner: Pflegedienst plus Pflegegeld

Kurz gesagt: Pflegegeld und Pflegesachleistung sind zwei Formen derselben Leistung. Man kann sie nicht beide voll bekommen, sondern teilt einen gemeinsamen Anspruch auf 100 % auf: Was der Pflegedienst davon verbraucht, fehlt beim Pflegegeld.

So funktioniert es

  1. Der Pflegedienst rechnet ab, zum Beispiel 398 €.
  2. Die BARMER prüft: Wie viel Prozent der 796 € sind das? Hier 50 %.
  3. Die restlichen 50 % gibt es als Pflegegeld: 50 % von 347 € = 173,50 €.

Drei typische Fälle bei PG 2

PflegedienstPflegegeld
kein Pflegedienst (0 %)347,00 €
398 € (50 %)173,50 €
796 € oder mehr (100 %)0,00 €
Wichtig: Nur diese beiden Leistungen schließen sich ausAlles andere läuft zusätzlich und kürzt das Pflegegeld nicht: Entlastungsbetrag (131 €), Tages- und Nachtpflege (721 €), Pflegehilfsmittel (42 €), Hausnotruf, Wohnumbau, Beratung und das Landespflegegeld. Einzige Ausnahme: Bei Kurzzeit- oder tageweiser Verhinderungspflege wird das Pflegegeld für diese Tage halbiert.

Mit dem Rechner könnt ihr ausprobieren, was bei einer bestimmten Rechnung des Pflegedienstes übrig bleibt. Die BARMER rechnet das jeden Monat nach der Abrechnung des Dienstes neu aus, das Pflegegeld kommt dann nachträglich.

€
Beispielwert 300 €. Schieber oder Zahl ändern.
Sachleistung genutztverbleibendes Pflegegeld (anteilig)
Sachleistung genutzt37,7 %
Pflegegeld zusätzlich216,23 €
Pflegekasse zahlt gesamt516,23 €
Zweckgebunden

Entlastungsbetrag

§ 45b SGB XI
131 €pro Monat, 1.572 € im Jahr

Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu allem anderen zur Verfügung und kürzt das Pflegegeld nicht. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet. Nicht genutzte Beträge sammeln sich an und können bis zum 30. Juni des Folgejahres verbraucht werden.

Wofür er genutzt werden kann

  • in Bayern anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag: Haushaltshilfe, Einkaufs- und Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen, Helferkreise
  • ehrenamtlich tätige Einzelpersonen (Nachbarschaftshilfe), wenn registriert
  • Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzzeitpflege (Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten)
  • ambulanter Pflegedienst für Betreuung und Hauswirtschaft (nicht für Körperpflege)

So abrufen

  1. Anerkannten Anbieter suchen, siehe Entlastungsbetrag in Fürth.
  2. Entweder selbst bezahlen und Rechnung mit Zahlungsnachweis bei der BARMER einreichen (Foto in der BARMER-App oder per Post) …
  3. … oder eine Abtretungserklärung unterschreiben, dann rechnet der Anbieter direkt mit der BARMER ab.
Nachbarschaftshilfe in BayernEine Privatperson kann über den Entlastungsbetrag bezahlt werden, wenn sie sich als „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ registriert und, falls keine passende Qualifikation vorliegt, vorher eine Schulung macht. Pflege und Hausmeistertätigkeiten wie Gartenarbeit oder Schneeräumen sind ausgeschlossen. Nahe Verwandte und Verschwägerte sowie Personen im selben Haushalt sind in der Regel ausgeschlossen, also auch Tochter und Schwiegersohn. Infos: einzelperson-bayern.de
Häufiger FehlerViele Familien lassen den Betrag liegen. Angespartes aus 2025 verfällt am 30.06.2026, Angespartes aus 2026 am 30.06.2027.

Quellen: pflege.de: Entlastungsbetrag · Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern

Entlastungsbetrag konkret · Bayern und Fürth

Den Entlastungsbetrag in Fürth nutzen

Die BARMER erstattet nur Rechnungen von Angeboten, die in Bayern anerkannt sind. Geregelt ist das in der bayerischen Ausführungsverordnung zu den Sozialgesetzen (AVSG, §§ 81 ff.). Fürth gehört zum Regierungsbezirk Mittelfranken.

Diese Angebotsformen erkennt Bayern an

  • Betreuungsgruppen: stundenweise Gruppenbetreuung, oft für Menschen mit Demenz
  • Ehrenamtliche Helferkreise: geschulte Ehrenamtliche kommen nach Hause, z. B. für Gespräche, Spaziergänge, Begleitung
  • Tagesbetreuung in Privathaushalten: kleine Gruppen bei einer Gastfamilie
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Putzen, Wäsche, Einkaufen
  • Alltagsbegleiter*innen: Hilfe bei Terminen, Behördengängen, Freizeit
  • Pflegebegleiter*innen: Unterstützung für die pflegenden Angehörigen selbst
  • Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen: registrierte Nachbarschaftshilfe

Wer wo anerkannt wird

  • Träger und selbstständige Einzelpersonen: Anerkennung durch das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg
  • Ehrenamtliche Einzelpersonen: Registrierung bei der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken in Ansbach; mit der Registrierung gilt das Angebot als anerkannt
  • Ehrenamtliche dürfen höchstens drei pflegebedürftige Personen im Monat unterstützen. Ihre Aufwandsentschädigung muss deutlich unter dem Mindestlohn liegen.

So findet ihr ein anerkanntes Angebot in Fürth

  1. Pflegestützpunkt anrufen (Stadt Fürth: 0911 974-3034, Landkreis Fürth: 0911 9773-4040). Dort gibt es kostenlos die aktuellen Anbieter vor Ort, auch mit freien Kapazitäten.
  2. Selbst online suchen: im vdek-Pflegelotsen (von der BARMER empfohlen, Suche nach Postleitzahl 907xx), auf der Angebots-Landkarte Mittelfranken oder in der Anbieterliste des LfP.
  3. Beim Anbieter nachfragen: „Sind Sie in Bayern nach AVSG anerkannt oder registriert?“ Den Nachweis zeigen lassen, bevor es losgeht.
  4. Abrechnung klären: Direktabrechnung über eine Abtretungserklärung ist am bequemsten. Sonst selbst zahlen und die Rechnung bei der BARMER einreichen (Meine BARMER, App oder Post).

Was auf der Rechnung stehen sollte

  • Name und Versichertennummer der Schwiegermutter
  • Datum, Uhrzeit bzw. Stunden und Art der Leistung
  • Name des Anbieters mit Hinweis auf die Anerkennung in Bayern
  • bei Selbstzahlung: Zahlungsnachweis (Quittung oder Kontoauszug)

Rechenbeispiel: mehr Budget für Alltagshilfe

Kommt eine Alltagshilfe regelmäßig, reicht der Entlastungsbetrag schnell nicht mehr. Stundensätze gewerblicher Anbieter liegen je nach Leistung oft etwa zwischen 30 und 45 € (vorher erfragen), 131 € reichen dann für drei bis vier Stunden im Monat.

Entlastungsbetrag131,00 €
+ 40 % Umwandlung der Sachleistung318,40 €
Budget für Alltagshilfe pro Monat449,40 €

Dafür sinkt das Pflegegeld um 40 % auf 208,20 €. Das lohnt sich, wenn die Entlastung wichtiger ist als das Geld.

Nachbarschaftshilfe aus dem Umfeld registrierenMöchte eine Nachbarin oder ein Bekannter regelmäßig helfen und dafür über den Entlastungsbetrag eine Aufwandsentschädigung bekommen, läuft das in drei Schritten: optional ein Institutionskennzeichen beantragen, eine Schulung besuchen (falls keine passende Qualifikation vorliegt) und sich über das Registrierungsformular anmelden. Zuständig für Fürth ist die Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken (Kontakt unten). Tochter und Schwiegersohn sind als nahe Angehörige ausgeschlossen.
Weitere EinsatzmöglichkeitenDer Entlastungsbetrag kann auch die Eigenanteile einer Tagespflege decken. Der Pflegestützpunkt Fürth führt dazu eine Liste der Tagespflegeeinrichtungen (PDF, Stand 23.07.2026).

Quellen: LfP: Anerkennung und Registrierung · StMGP: Angebote zur Unterstützung im Alltag · BARMER: Entlastungsbetrag · einzelperson-bayern.de

Ersatzpflege zu Hause

Verhinderungspflege

§ 39 SGB XI · gemeinsamer Jahresbetrag § 42a SGB XI
3.539 €pro Jahr, zusammen mit Kurzzeitpflege

Fällt die pflegende Person aus, wegen Urlaub, Krankheit oder einfach für ein paar freie Stunden, zahlt die Pflegekasse eine Ersatzpflege. Seit 01.07.2025 teilen sich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €. Die frühere Wartezeit von sechs Monaten Vorpflege gibt es nicht mehr.

Das Wichtigste

  • bis zu 8 Wochen (56 Tage) tageweise im Jahr
  • stundenweise (unter 8 Std. am Tag) zählt nicht auf die 8 Wochen und kürzt das Pflegegeld nicht
  • tageweise (ab 8 Std.): Pflegegeld wird zur Hälfte weitergezahlt
  • Ersatzpflege durch Pflegedienst, Betreuungskraft, Bekannte oder Verwandte, zu Hause oder anderswo

So beantragen

  1. Ersatzpflege organisieren. Ein vorheriger Antrag ist nicht nötig, eine kurze Vorab-Info an die BARMER erleichtert aber die Abrechnung.
  2. Rechnungen, Quittungen, Stundenzettel und gegebenenfalls Fahrtkostennachweise sammeln.
  3. Formular „Antrag auf Verhinderungspflege“ der BARMER ausfüllen (Download oder Meine BARMER) und mit Belegen einreichen.
  4. Frist: Erstattung nur für das laufende und das vorherige Kalenderjahr.

Wenn nahe Angehörige einspringen

Pflegen Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder Personen aus dem Haushalt ersatzweise, ist die Erstattung auf das Zweifache des Pflegegeldes begrenzt, bei PG 2 also 694 € im Jahr. Zusätzlich erstattet werden nachgewiesene Mehrkosten wie Fahrtkosten (20 Cent pro km) oder Verdienstausfall, zusammen höchstens bis 3.539 €. Arbeitet die Ersatzperson erwerbsmäßig (z. B. als Betreuungskraft), gilt die Grenze nicht.

PraxistippStundenweise Verhinderungspflege ist das flexibelste Instrument im Alltag: Eine Nachbarin betreut an zwei Nachmittagen pro Woche, die Tochter hat frei, das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Stundenzettel mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift führen.

Quelle: pflege.de: Verhinderungspflege

Vorübergehend im Heim

Kurzzeitpflege

§ 42 SGB XI
3.539 €pro Jahr, zusammen mit Verhinderungspflege

Vollstationäre Pflege auf Zeit in einer zugelassenen Einrichtung, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, während des Urlaubs der Pflegeperson oder wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht klappt. Die Pflegekasse zahlt die pflegebedingten Kosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.

Kosten

  • bis zu 8 Wochen im Jahr, meist ist vorher das Geld aufgebraucht
  • selbst zu zahlen: Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten, oft 20–50 € pro Tag
  • diese Eigenanteile können mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden
  • Pflegegeld läuft zur Hälfte weiter

So beantragen

  1. Früh einen Platz suchen, Plätze sind knapp: Pflegestützpunkt, Pflegedienst, bei Klinikaufenthalt der Sozialdienst.
  2. „Antrag auf Kurzzeitpflege“ der BARMER mit Zeitraum und Einrichtung stellen, am besten vor Beginn.
  3. Die Einrichtung rechnet den Pflegeanteil direkt ab, den Rest stellt sie in Rechnung.
Nach dem KrankenhausReicht die Versorgung zu Hause nach einer Klinikbehandlung nicht aus, kann die Krankenkasse eine Übergangspflege im Krankenhaus (bis zu 10 Tage, § 39e SGB V) oder Kurzzeitpflege nach § 39c SGB V übernehmen. Das organisiert der Klinik-Sozialdienst.

Quelle: pflege.de: Kurzzeitpflege

Teilstationär

Tages- und Nachtpflege

§ 41 SGB XI
721 €Höchstbetrag pro Monat

Tagsüber in einer Tagespflege betreut, abends wieder zu Hause. Das Budget ist ein eigener Topf und kürzt weder Pflegegeld noch Sachleistung. Der Fahrdienst ist in der Regel eingeschlossen. Selbst zu zahlen sind Verpflegung und Investitionskosten, dafür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden.

So beantragen

  1. Tagespflege in der Nähe suchen und einen Schnuppertag vereinbaren.
  2. Bei der BARMER formlos Tagespflege beantragen.
  3. Die Einrichtung rechnet direkt ab; Eigenanteile über den Entlastungsbetrag einreichen.
Ausstattung

Pflegehilfsmittel, Hausnotruf und DiPA

§§ 40, 39a, 40a–b SGB XI
42 €pro Monat für Verbrauchsartikel

Zum Verbrauch (bis 42 € / Monat)

  • Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Mundschutz
  • Antrag einmalig über einen Anbieter von „Pflegeboxen“ oder bei der BARMER, danach monatliche Lieferung

Technische Hilfsmittel

  • Pflegebett, Lagerungshilfen, Rollator (teils Krankenkasse), Toilettenstuhl
  • meist leihweise, sonst 10 % Zuzahlung, höchstens 25 € je Hilfsmittel
  • Hausnotruf: bis 25,50 € im Monat
  • eine Empfehlung im MD-Gutachten oder von einer Pflegefachkraft gilt oft schon als Antrag

Digitale Pflegeanwendungen

  • bis 40 € im Monat für eine zugelassene App
  • bis 30 € im Monat für begleitende Unterstützung durch einen Pflegedienst
  • „Antrag auf digitale Pflegeanwendungen“ der BARMER
Umbau

Wohnumfeldverbesserung

§ 40 Abs. 4 SGB XI
4.180 €je Maßnahme

Zuschuss für Umbauten, die die Pflege erleichtern oder ein selbstständiges Leben ermöglichen: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, Treppenlift, Rampe, Türverbreiterung. Alle zum Zeitpunkt des Antrags nötigen Umbauten gelten als eine Maßnahme. Ändert sich die Pflegesituation später, ist ein neuer Zuschuss möglich.

So beantragen

  1. Mit Handwerksbetrieb und ggf. Wohnberatung den Bedarf klären, Kostenvoranschläge einholen.
  2. „Antrag auf Wohnraumanpassung“ der BARMER mit Kostenvoranschlag und Fotos einreichen.
  3. Erst nach der Bewilligung den Auftrag erteilen.
AchtungWer vor der Bewilligung baut, riskiert, den Zuschuss ganz zu verlieren. Bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterseite einholen.
Kostenlos

Beratungseinsatz, Pflegeberatung und Pflegekurse

§§ 7a, 37 Abs. 3, 45 SGB XI
0 €Kosten trägt die BARMER

Beratungseinsatz (Pflicht)

  • bei reinem Pflegegeld einmal pro Halbjahr (Jan–Jun, Jul–Dez)
  • seit 2026 gilt das halbjährliche Intervall für alle Pflegegrade 2–5
  • durch einen Pflegedienst, einen Pflegestützpunkt oder eine anerkannte Beratungsstelle zu Hause
  • der Dienst schickt den Nachweis an die BARMER
  • wer einen Pflegedienst nutzt (Kombileistung), muss nicht, darf aber

Pflegeberatung

  • Anspruch auf eine persönliche Pflegeberatung, auch zu Hause und auf Wunsch mit beiden Angehörigen
  • hilft beim Versorgungsplan und bei Anträgen
  • Termin über die BARMER oder den Pflegestützpunkt vor Ort

Pflegekurse

  • kostenlose Kurse für Angehörige, z. B. zu Mobilisation, Demenz, Entlastung
  • auch als Schulung zu Hause möglich
  • Angebote bei der BARMER erfragen
Für die pflegende Person

Rente, Unfall- und Arbeitslosenversicherung

§ 44 SGB XI
198,62 €Rentenbeitrag / Monat bei reinem Pflegegeld

Wer die Schwiegermutter mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens 2 Tagen pflegt und daneben höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, bekommt Rentenbeiträge von der Pflegekasse. Die Höhe hängt von Pflegegrad und Leistungsart ab. Bei Kombileistung sind die Beiträge niedriger. Die Stunden mehrerer Pflegepersonen können getrennt bewertet werden.

So beantragen

  1. Bei der BARMER den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung der Pflegeperson“ anfordern.
  2. Pflegeumfang angeben. Pflegen Tochter und Schwiegersohn gemeinsam, beide eintragen.
  3. Die BARMER meldet die Beiträge an die Rentenversicherung.

Außerdem

  • Unfallversicherung: automatisch bei der Pflege und auf den Wegen dazu
  • Arbeitslosenversicherung: möglich, wenn für die Pflege der Job aufgegeben wurde
  • Steuer: siehe Pflege-Pauschbetrag
Steuer · Finanzamt

Pflege-Pauschbetrag für Angehörige

§ 33b Abs. 6 EStG
600 €pro Jahr bei PG 2, vom Einkommen abziehbar

Keine Leistung der Pflegekasse, sondern ein Steuerfreibetrag für die pflegende Person. Wer einen Angehörigen unentgeltlich zu Hause pflegt, kann in der eigenen Einkommensteuererklärung pauschal 600 € abziehen, ohne Belege für Kosten. Er wirkt nur, wenn die pflegende Person Einkommensteuer zahlt. Die Ersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab, bei 30 % sind es etwa 180 €.

Voraussetzungen

  • die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2 (PG 3: 1.100 €, PG 4 und 5: 1.800 €)
  • persönliche Pflege in der Wohnung der Schwiegermutter oder der eigenen
  • Wohnort in Deutschland, der EU oder dem EWR
  • die pflegende Person bekommt keine Bezahlung für die Pflege
  • ein Jahresbetrag: Er gilt voll, auch wenn der Pflegegrad erst im Laufe des Jahres kam

So geltend machen

  1. In der Einkommensteuererklärung die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ausfüllen, Abschnitt Pflege-Pauschbetrag.
  2. Name und Steuer-Identifikationsnummer der Schwiegermutter angeben, ohne sie wird der Betrag nicht gewährt.
  3. Angeben, ob noch weitere Personen pflegen. Den Pflegegrad-Bescheid der BARMER bereithalten, falls das Finanzamt nachfragt.
Stolperfalle PflegegeldGibt die Schwiegermutter ihr Pflegegeld als Bezahlung an die pflegende Person weiter, gilt die Pflege steuerlich als bezahlt, und der Pauschbetrag entfällt in der Regel. Unproblematisch ist es, wenn Tochter oder Schwiegersohn das Pflegegeld nur verwalten und vollständig für die Schwiegermutter ausgeben (Einkäufe, Hilfsmittel, Eigenanteile). Diese Ausgaben am besten kurz dokumentieren.
Wenn Tochter und Schwiegersohn gemeinsam pflegenDer Pauschbetrag wird nach Köpfen aufgeteilt, unabhängig davon, wer wie viel pflegt. Zwei Pflegepersonen bekommen je 300 €. Bei Zusammenveranlagung als Ehepaar kommen beide Hälften zusammen wieder auf 600 €. Statt der Pauschale können auch tatsächliche höhere Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung angesetzt werden, dann aber mit Belegen und Eigenanteil (zumutbare Belastung).

Quelle: steuerschroeder.de: Pflege-Pauschbetrag 2026 · Rechtsgrundlage § 33b Abs. 6 EStG. Keine Steuerberatung: Im Zweifel Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberatung fragen.

Für Berufstätige

Pflegeunterstützungsgeld

§ 44a SGB XI · § 2 PflegeZG
10 Tagepro Jahr, bis 135,63 € / Tag

Tritt eine akute Pflegesituation ein, etwa ein Sturz oder eine plötzliche Verschlechterung, dürfen Arbeitnehmer*innen bis zu 10 Arbeitstage fernbleiben, um die Pflege zu organisieren. Als Lohnersatz zahlt die Pflegekasse der Schwiegermutter, also die BARMER. Schwiegerkinder gelten ausdrücklich als nahe Angehörige.

Das Wichtigste

  • 10 Arbeitstage pro Jahr pro pflegebedürftiger Person, auch in Etappen
  • Tochter und Schwiegersohn teilen sich diese 10 Tage
  • 90 % des ausgefallenen Nettolohns, 100 % bei Einmalzahlungen in den letzten 12 Monaten; 2026 höchstens 135,63 € am Tag
  • nur ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber
  • das Recht auf Freistellung gilt unabhängig von der Betriebsgröße

So beantragen

  1. Arbeitgeber sofort informieren, dass eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG vorliegt.
  2. Ärztliche Bescheinigung über die akute Pflegesituation besorgen (kann nachgereicht werden).
  3. Unverzüglich bei der BARMER Pflegeunterstützungsgeld beantragen, mit Bescheinigung und Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.
Längere AuszeitDanach gibt es die Pflegezeit (bis 6 Monate) und die Familienpflegezeit (bis 24 Monate, Teilzeit), mit zinslosem Darlehen beim Bundesamt für Familie (BAFzA). Diese sind unbezahlt.

Quelle: pflege.de: Pflegeunterstützungsgeld

Freistaat Bayern

Bayerisches Landespflegegeld

Bayerisches Landespflegegeldgesetz
500 €pro Jahr, steuerfrei

Eine Leistung des Freistaats, keine Leistung der Pflegekasse. Sie ist einkommensunabhängig, steuerfrei und frei verwendbar. Seit 2026 beträgt sie 500 € statt bisher 1.000 €, und das Pflegegeldjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Pflegegeldjahr von 01.10.2024 bis 31.12.2025 wurde einmalig verlängert und noch mit 1.000 € ausgezahlt.

Voraussetzungen

  • mindestens Pflegegrad 2, an mindestens einem Tag im Jahr
  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • Antrag beim Landesamt für Pflege (LfP)

So beantragen

  1. Online-Antrag auf lfp.bayern.de oder Formular per Post, Fax, E-Mail.
  2. Kopie des Pflegegrad-Bescheids der BARMER beilegen, bei Antrag durch Angehörige zusätzlich Vollmacht oder Betreuerausweis.
  3. Der Antrag gilt dauerhaft. Wer schon bewilligt ist, muss nicht erneut beantragen.
  4. Auszahlung bis 31.01. des Folgejahres; für 2026 also bis 31.01.2027.
MitteilungspflichtDem LfP melden: Wegzug aus Bayern, Herabstufung auf Pflegegrad 1, Tod der berechtigten Person, neue Bankverbindung. Das LfP weist derzeit auf längere Bearbeitungszeiten hin.

Quelle: Landesamt für Pflege: Landespflegegeld

Verfahren

Anträge bei der BARMER, Höherstufung, Widerspruch

Drei Wege zum Antrag

  • Online: Online-Pflegeantrag und Postfach in „Meine BARMER“ (Web oder App)
  • Telefon: 0202 568 333 1010
  • Schriftlich: Formular herunterladen, per Post oder über das Postfach schicken

Formulare der BARMER: Pflegeleistung, Umstellung/Höherstufung, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung, DiPA, Pflegegeld im Ausland.

Wer darf den Antrag stellen?

Die Schwiegermutter selbst oder eine bevollmächtigte Person. Eine schriftliche Vollmacht für Tochter und Schwiegersohn gegenüber der BARMER und dem LfP spart später viel Zeit.

Wann lohnt sich ein Antrag auf Höherstufung?

Wenn der Hilfebedarf deutlich gestiegen ist, z. B. nach Sturz, Krankenhaus oder fortschreitender Demenz. Antrag formlos bei der BARMER stellen, dann folgt ein neues Gutachten des Medizinischen Dienstes. Vor dem Termin eine Woche lang ein Pflegetagebuch führen und beim Begutachtungstermin dabei sein. Pflegegrad 3 bringt 599 € Pflegegeld und 1.497 € Sachleistung. Ein Pflegegrad kann bei einer Neubegutachtung auch sinken.

Wie funktioniert ein Widerspruch?

Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich bei der BARMER widersprechen. Ein kurzer Satz reicht zur Fristwahrung („Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … ein. Begründung folgt.“). Anschließend das Gutachten anfordern und die Begründung nachreichen. Der Widerspruch ist kostenlos. Unterstützung geben Pflegestützpunkte, VdK und SoVD.

Wie lange darf die Pflegekasse sich Zeit lassen?

Beim Antrag auf einen Pflegegrad muss die Pflegekasse in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden. Ist sie zu spät und liegt kein Grund vor, den sie nicht zu vertreten hat, zahlt sie 70 € für jede angefangene Woche der Verspätung.

Anlaufstellen

Kontakte

BARMER Pflegekasse

0202 568 333 1010

Anträge, Fragen, Rückrufservice. Online: Pflegeanträge der BARMER

Landesamt für Pflege (Landespflegegeld)

09621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

Telefon: Mo und Di 10–12 Uhr, Do 14–16 Uhr

Pflegestützpunkt Stadt Fürth

0911 974-3034
pflegestuetzpunkt@fuerth.de

Alexanderstraße 9, 90762 Fürth · Mo 9–12 und 14–17 Uhr, Di–Fr 9–12 Uhr · kostenlose, unabhängige Beratung · Website

Pflegestützpunkt Landkreis Fürth

0911 9773-4040

Landratsamt, Pinderpark 2, Zirndorf · seit Januar 2026 · Mo 9–16, Mi 9–12, Do 9–17 Uhr · Beratung auch zu Hause

Diakonie Fürth: Fachstelle für pflegende Angehörige

0911 74933-23
angehoerigen-beratung@diakonie-fuerth.de

Königswarterstr. 56–60, 90762 Fürth · Beratung zu Entlastungsangeboten, Demenz, Gesprächsgruppen für pflegende Kinder und Partner*innen · Hausbesuche möglich · Website

Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken

0981 4664-20210
info@demenz-pflege-mittelfranken.de

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · Registrierung ehrenamtlicher Einzelpersonen, Angebotssuche · Website

Landesamt für Pflege: Angebote im Alltag

09621 9669-2542

Referat 44, Fragen zur Anerkennung von Anbietern · Mo–Fr 10–12 Uhr, Mo und Do 13–15 Uhr

Noch nicht beschlossen

Ausblick: geplante Pflegereform ab 2027

Stand September 2026Für das Pflegeneuordnungsgesetz liegt seit 04.06.2026 ein Referentenentwurf vor. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden, Beträge und Details können sich ändern. Bis dahin gilt alles auf dieser Seite.
HeutePG 2 heuteGeplant ab 01.01.2027PG 2 geplant
Pflegegeld347 €Entlastungsbudget, deckt auch Hilfsmittel und Ersatzpflege386 €
Pflegesachleistung796 €Sachleistungsbudget, deckt auch professionelle Ersatzpflege889 €
Entlastungsbetrag131 €Sozialraumbudget, verfällt monatlich175 €
Gemeinsamer Jahresbetrag3.539 €Überbrückungsbudget, nur Pflegedienst oder Kurzzeitpflege1.855 €
Was das für 2026 heißtDer gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € ist 2026 noch voll verfügbar und verfällt am 31.12. Angesparter Entlastungsbetrag sollte nicht auf Vorrat liegen bleiben, weil die Übertragungsregeln sich ändern könnten.

Quellen: pflege.de: Pflegeneuordnungsgesetz · pflege.de: Pflege 2026